Pressmitteilung von Jörg Bubel zum Artikel "Kehrgebühren sollen deutlich steigen" in den NN vom 19.10.2016

21. Oktober 2016

Jörg Bubel nimmt in einer Pressemitteilung Stellung. Er bezieht sich auf den Artikel „Kehrgebühren sollen deutlich steigen“ in den Nordbayerische Nachrichten vom 19.10.2016.

Da ich persönlich im o. g. Artikel genannt wurde, möchte ich einige Aussagen des Bürgermeisters klarstellen.

Der Bürgermeister spricht bei den Kehrgebühren von zwei Varianten einer Kalkulation. Er verschweigt dabei, dass es bisher nur eine Kalkulation mit falschen, ja gesetzeswidrig aufgenommenen Kosten gab. Rund 40% bis 50% der in der Kalkulation angesetzten Kosten hatten nichts mit der Straßenkehrung zu tun.

Auch die Aussagen zur Satzung sind nicht richtig. Angezweifelt wurden nicht die Satzungen, diese sind bis auf kleinere Ausnahmen Standard in Bayern. Was falsch war und überprüft wird, ist die Kalkulation der Gemeinde, die im Widerspruch zur gemeindlichen Verordnung bzw. Satzung und zum Bay. Straßen- und Wegegesetz steht. Wie ist es aber möglich, dass die Kehrgebühr in der Verwaltung anscheinend komplett falsch kalkuliert und dem Gemeinderat eine solche Kalkulation mit gesetzeswidrigen Kosten vorgelegt wurde? Für mich ist es unvorstellbar, dass eine so hochkarätig besetzte Verwaltung nicht gewusst hat, was sie tut. Deshalb frage ich mich, wer hat diese falsche Kalkulation veranlasst?

Nachdem mir die Widersprüche zwischen dem Bay. Straßen- und Wegegesetz, der gemeindlichen Satzung und der Kalkulation aufgefallen sind, war es meine Pflicht, daraufhinzuweisen. Wie soll der Gemeinderat seine Aufgaben erledigen, wenn er keine gesetzestreuen Unterlagen zur Entscheidung vorgelegt bekommt? Auch die vom Bürgermeister in Teilen vorgestellte neue Kalkulation lässt Zweifel zu.

Die reine Straßenkehrung wurde für rund 32000 € pro Jahr an eine Firma vergeben. Die Kosten, die die Gemeinde zusätzlich aufschlägt, betragen mit rund 80000 € fast dreimal soviel.

Welche Leistung erbringt die Gemeinde zusätzlich zur Kehrung, die diesen hohen Betrag rechtfertigt? Auch die Erklärung des Bürgermeisters, dass die Gebühren deshalb steigen, obwohl rund 50% der bisher kalkulierten Kosten entfallen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es ist interessant, dass der Bürgermeister mit 0,5% seiner Kosten in der Kalkulation enthalten ist. Die rund 10 Stunden Arbeitszeit, die der Bürgermeister somit pro Jahr mit der Straßenkehrung verbringt, können aber die 90000 € Gemeindekosten nicht rechtfertigen.

Der Bürger kann sich seine Verwaltung nicht aussuchen, deshalb ist das Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung eine wichtige Säule in unserem Gemeinwesen. Durch diese falsche Kalkulation ist das Vertrauen beschädigt und es stellt sich die Frage, wie genau ist denn bei den anderen in der Gemeinde kalkulierten Gebühren vorgegangen worden?

Um das Vertrauen wiederherzustellen, wäre vom Bürgermeister ein klares Wort und eine Entschuldigung für die fehlerhafte Arbeit gegenüber den Bürgern angemessen gewesen.

Jörg Bubel

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